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Mit einem Post-Einlieferungsbeleg beweisen Sie: Nichts!

Den Zugang wichtiger Erklärungen wie einer Kündigung, Mieterhöhung oder einer Betriebskostenabrechnung beim Mieter müssen Sie im Streitfall beweisen können. Ansonsten ist nichts davon wirksam – zu Ihrem Nachteil. Doch Vorsicht: Die Vorlage eines Einlieferungsbelegs reicht hierfür nicht (OLG Schleswig, Beschluss v. 02.02.26, Az. 12 U 44/23). In dieser wichtigen Entscheidung hatte eine Vermieterin ihrem Mieter
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