Den Zugang wichtiger Erklärungen wie einer Kündigung, Mieterhöhung oder einer Betriebskostenabrechnung beim Mieter müssen Sie im Streitfall beweisen können. Ansonsten ist nichts davon wirksam – zu Ihrem Nachteil. Doch Vorsicht: Die Vorlage eines Einlieferungsbelegs reicht hierfür nicht (OLG Schleswig, Beschluss v. 02.02.26, Az. 12 U 44/23). In dieser wichtigen Entscheidung hatte eine Vermieterin ihrem Mieter
Exklusiver Inhalt für Abonnenten
Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.
- Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
- Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
- Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.