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Beschluss über „eine Balkonsanierung“ – ist das rechtens?

Wenn Sie und Ihre Miteigentümer die Beschlussthemen auf Ihrer Eigentümerversammlung lange und ausführlich besprochen haben, schenken Sie der konkreten Beschlussfassung vielleicht keine besondere Aufmerksamkeit mehr. Doch das ist meist ein Fehler, denn ein ungenau formulierter Beschluss kann an seiner Unbestimmtheit scheitern. Das Amtsgericht Friedberg hat klargestellt, warum das bei einem Beschluss über „eine Balkonsanierung“ der
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