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Urteile kompakt – April 2026

Kündigung erst nach erfolgter Grundbucheintragung Der Käufer eines 2-­Familien­-Hauses darf, obwohl er bereits eine Wohnung im Haus bewohnt, dem Mieter der 2. Wohnung erst kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch steht. Die Ermächtigung des Verkäufers zur Kündigung genügt nicht (LG Krefeld, Urteil v. 15.10.25, Az. 2S 14/25). Wohnung und Stellplatz: 2unabhängige Verträge Schließen die
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