Keine Grundbucheinsicht bei Kaufinteresse Das Interesse, ein bestimmtes Haus bzw. Grundstück zu kaufen, berechtigt den Kaufinteressenten nicht, vom Grundbuchamt Auskunft über den Eigentümer des Anwesens zu erhalten. Kaufinteresse ist kein berechtigtes Interesse i. S. d. § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (OLG München, Beschluss v. 18.02.26, Az.34Wx 36/26). Kündigung per E-Mail: Das geht nur bei Gewerbemietverträgen
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