Nach dem Wohnungseigentumsgesetz benötigen Sie und Ihre Miteigentümer für jede bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum einen gemeinschaftlichen Beschluss. Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob dieser Beschusszwang auch in einer 2er-Gemeinschaft besteht (Urteil v. 12.06.26, Az. V ZR 68/25). Die Eigentümer einer Doppelhaushälfte hatten bauliche Veränderungen an ihrer Einheit durchgeführt. Einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft
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