Ihr Verwalter nimmt für Ihre Eigentümergemeinschaft wichtige Aufgaben wahr. Nicht nur, dass Sie ihn mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums betrauen, er kann Ihre Eigentümergemeinschaft auch ohne vorherige Beschlussfassung nach außen vertreten und Maßnahmen eigenmächtig veranlassen. Haben Sie einen Verwalter gefunden, der diese Aufgaben zu Ihrer Zufriedenheit erledigt, möchten Sie natürlich, dass er so lange wie
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