Damit Ihr Mieter eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden und später einen Modernisierungszuschlag zu zahlen hat, müssen ihm auch die künftigen voraussichtlichen Betriebskosten mitgeteilt werden (BGH, Beschluss v. 18.11.25, Az. VIII ZR 174/25). Die Ankündigung einer Modernisierung muss Ihren Mieter informieren über ■ die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierung in wesentlichen Zügen, ■ den voraussichtlichen
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