Wo keine Zinsen vereinbart sind, können auch keine steuerpflichtigen Kapitalerträge entstehen. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, wonach selbst bei einem zinslosen Darlehen noch „fiktive Zinsen“ und damit steuerpflichtige Kapitalerträge unterstellt wurden (24.03.2026, Az. VIII R 30/24). Ein Ehepaar hatte ein Grundstück an die eigene Tochter verkauft. Schriftlich vereinbart war eine
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