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Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen

Bei fortlaufenden unpünktlichen Mietzahlungen darf der Vermieter fristlos kündigen. Nach einer Entscheidung des AG Essen brauchen die konkreten Zahlungstermine im Kündigungsschreiben nicht genannt zu werden (Beschluss v. 17.03.26, Az. 138 C 288/25). Nachdem der Mieter seine Miete mehrfach unpünktlich gezahlt hat, kündigt der Vermieter fristlos. Nachdem auch in den folgenden 4 Monaten die Miete erst
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