Ferienwohnungsbesitzer mussten bisher zittern, wenn die Auslastung schwankte. Denn wenn das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannte, konnte es teuer werden. Damit ist jetzt Schluss! Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Wer seine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Gäste vermietet und sie ganzjährig zur Vermietung bereithält, hat grundsätzlich eine Einkünfteerzielungsabsicht (Urteil vom 12.08.2025, Az. IX R 23/24). Damit bleiben
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