Sie wissen: Abschreiben lässt sich nur der Gebäudeteil des Kaufpreises, nicht aber der Preis für Grund und Boden. Daher gibt es zwischen Vermieter und Finanzamt häufig Streit um die Aufteilung. Klarheit schafft nun das Jahressteuergesetz 2026, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Primär maßgeblich ist künftig die vertragliche Kaufpreisaufteilung (§ 6f EStG). Nur
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