Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Miteigentümer verkauft seine Eigentumswohnung und der neue Eigentümer plant, Obdachlose in der Wohnung unterzubringen. Ist das ein Grund, aus dem Sie die Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung verweigern können? Das hat das Amtsgericht Düsseldorf geklärt (Urteil v. 24.11.25, Az. 290a C 42/25). Eine Eigentümergemeinschaft fasste den Beschluss, die erforderliche
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