Wer als Verwalter zugleich eine von ihm verwaltete Wohnung vermittelt, darf dafür keine erfolgsabhängige Provision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Im BGH-Fall sah der Verwaltervertrag für jede Neuvermietung 2 Monatskaltmieten vor. Die Eigentümerin konnte die bereits gezahlten Beträge zurückfordern (Urteil v. 21.05.26, Az. I ZR 224/25). Wichtig für Sie: Prüfen Sie Verträge
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