Menü

Keine Provision für selbst verwaltete Wohnungen

Wer als Verwalter zugleich eine von ihm verwaltete Wohnung vermittelt, darf dafür keine erfolgsabhängige Provision verlangen – weder vom Mieter noch vom Vermieter. Im BGH-Fall sah der Verwaltervertrag für jede Neuvermietung 2 Monatskaltmieten vor. Die Eigentümerin konnte die bereits gezahlten Beträge zurückfordern (Urteil v. 21.05.26, Az. I ZR 224/25). Wichtig für Sie: Prüfen Sie Verträge
Exklusiver Inhalt für Abonnenten

Melden Sie sich an oder sichern Sie sich jetzt Ihren Zugang zu allen Inhalten.

  • Fachartikel & Praxiswissen: Zugang zu allen Fachartikeln, Urteilen und Leserfragen rund um Immobilieneigentum.
  • Vorlagen & Downloads: Arbeitshilfen, Musterschreiben und Checklisten zum sofortigen Einsatz.
  • Tools & Rechner: Praktische Online-Tools wie den Betriebskostenrechner und Investitionsrechner.