Bei fortlaufenden unpünktlichen Mietzahlungen darf der Vermieter fristlos kündigen. Nach einer Entscheidung des AG Essen brauchen die konkreten Zahlungstermine im Kündigungsschreiben nicht genannt zu werden (Beschluss v. 17.03.26, Az. 138 C 288/25). Nachdem der Mieter seine Miete mehrfach unpünktlich gezahlt hat, kündigt der Vermieter fristlos. Nachdem auch in den folgenden 4 Monaten die Miete erst
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